Ihre Kanzlei-Website muss bis 28. Juni 2025 barrierefrei sein – sind Sie bereit?
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt ab Mitte 2025: Auch Websites von Steuerkanzleien müssen barrierefrei gestaltet sein – sonst drohen Bußgelder und Abmahnungen. Das betrifft nahezu jede Kanzlei mit eigener Website.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um aktiv zu werden.
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Wer die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, riskiert:
Betroffen sind nicht nur große Kanzleien – sondern alle, die ihre Leistungen online präsentieren oder digitale Kontaktwege anbieten.
1. Nicht barrierefreie PDFs
Mandanteninformationen oder Formulare lassen sich nicht mit Screenreadern erfassen – Menschen mit Sehbehinderung sind ausgeschlossen.
2. Zu geringe Farbkontraste
Texte sind für ältere oder sehschwache Nutzer kaum lesbar, besonders auf mobilen Geräten.
3. Keine Tastaturbedienung
Wenn die Navigation nur per Maus funktioniert, haben Nutzer mit motorischen Einschränkungen keinen Zugang.
Wir prüfen Ihre bestehende Website auf alle relevanten Kriterien – nach WCAG 2.1 und BITV 2.0 – und liefern Ihnen eine klare Einschätzung, wo Handlungsbedarf besteht.
Ihr kostenloser Audit umfasst:
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Wir haben selbst ein mal in der Steuerberatung gearbeitet und uns vor mehreren Jahren als vollumfänglicher Dienstleister auf Steuerkanzleien spezialisiert. Seitdem sind wir auf knapp 30 Köpfe angewachsen und betreuen Kanzleien in den Bereichen Strategie, Branding,Marketing und Recruiting.
Was uns auszeichnet:
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Gestalten Sie Ihre Kanzlei-Website nicht nur gesetzeskonform, sondern moderner, mandantenfreundlicher und für alle Menschen zugänglich.
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Wir haben unsere Wurzeln in der Steuerberatung und bereits mit über 100 Kanzleien zusammengearbeitet. Unser Fachwissen und unser Branchen-Know-how ermöglicht es uns deshalb, auch auf strategischer Ebene wichtige Impulse zu liefern und Ihre Kanzlei so zukunftsfähig aufzustellen.